/* */

Apotheken haben sich in den letzten Jahren immer stärker zu Gesundheits- und Kommunikationszentren entwickelt. Hierzu gehören medizinische Dienstleistungen wie die POC-Diagnostik mit einem Analysegerät, wie beispielsweise dem BIOspeed Analyzer. Die rechtliche Grundlage zur Durchführung dieser medizinischen Dienstleistungen durch die Apotheken ist durch den § 1a der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gegeben. Dieser zählt die Durchführung von einfachen Gesundheitstest ausdrücklich zu den apothekenüblichen Dienstleistungen.

pastedGraphic.pngGerade Apotheken können medizinische Dienstleistungen von hoher Qualität anbieten aufgrund ihrer ständigen Verpflichtung zur  Qualitätssicherung. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) legt fest, dass im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems neben internen Qualitätskontrollen auch eine regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätskontrollen erfolgen sollte (ApBetrO §2a). Die vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) durchgeführten Ringversuche eignen sich hervorragend, um diese Vorgabe zu erfüllen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke, einmal jährlich an einer externen Qualitätskontrolle, einem Ringversuch, teilzunehmen.

Bei erfolgreicher Teilnahme der Apotheke am Ringversuch, sprich bei Einhaltung der in der Rili-BÄK vorgegebenen Grenzwerte, erhält die Apotheke ein entsprechendes Zertifikat durch das ZL. Die ZL-Ringversuche wurden außerdem von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA akkreditiert und mit entsprechenden Fortbildungs-punkten bewertet.

Teilnahmeberechtigt an den Ringversuchen des ZL sind alle Apotheken, die Blutuntersuchungen routinemäßig durchführen und Qualitätssicherungsmaßnahmen für diesen Bereich etabliert haben oder einführen möchten.

Für jedes angemeldete Gerät und jeden Parameter erhält die Apotheke zwei Kontrollproben mit unterschiedlichen Konzentrationen der jeweiligen Analysen inklusive Gebrauchsmaterial. Die Messung der Prüfparameter ist mit allen auf dem deutschen Markt befindlichen Messgeräten möglich, auch mit dem BIOspeed Analyzer.

Im ZL-Blut-Ringversuch können aktuell folgende Parameter überprüft werden:

GLC, CHOL, HDL,TG, UA, Crea, Alb, HbA1c, Hb, ALT/GPT, AST/GOT, GGT und CRP/hs-CRP.

Die Kontrollproben sind im vorgegebenen Zeitraum mit dem angemeldeten Geräten unter Routinebedingungen zu vermessen und die Werte an das ZL zu übermitteln. Die gerätespezifische Auswertung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).

Durch das Angebot von Screening-Tests mit POC-Analysegeräten in den Apotheken vor Ort tragen die Apotheker unmittelbar zur Prävention von Krankheiten und zur Patientenzufriedenheit bei. Langfristig helfen die Apotheken damit auch, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.

By |2023-04-21T17:30:12+02:00April 21st, 2023|

Title

Go to Top